Weltweite Gesundheits-Diktatur ?
Schon die Corona-Epidemie hat grosse Fragen aufgeworfen: Wie die gerichtlich erpresste Herausgabe diverser Dokumente des Robert-Koch-Instituts in Deutschland ans Licht gebracht haben, basierten die Massnahmen während dieser Pandemie nicht auf medizinischer Notwendigkeit, sondern auf politischen Entscheiden. Die Regierungen der Welt haben Verträge mit den Impfstoffherstellern Pfizer und anderen im voraus unterschrieben, welche die Hersteller von jeder Haftbarkeit bewahrten...Und heute weigern sich dieselben offiziellen Stellen, all diese Massnahmen und Entscheide aufarbeiten zu lassen...
Schon während der Corona-Pandemie wurde immer deutlicher, dass die UNO und dort speziell die Unterabteilung der WHO, also die Welt-Gesundheitsorganisation, die Probleme der Gesundheit bearbeitet, bestrebt war und ist, für immer mehr Länder Entscheidungen z.B. punkto Impfung und Impfstoff treffen zu können. (Siehe UNO-Nachhaltigkeitsziel Nr. 3 "Gesundheit und Wohlergehen")
Obwohl der Pandemievertrag (Ende Mai 2024) einstweilen abgelehnt wurde von den Delegierten der 77. WHO-Generalversammlung in Genf, dauern aber diese zentralistischen Bestrebungen der WHO und der UNO an, wie die Organisation ABF ("Aktionsbündnis freie Schweiz") und andere betonen und wir müssen dranbleiben. Die ABF und andere Organisationen kämpfen in der Schweiz jetzt dafür, dass diese
neuen Gesundheitsvorschriften der WHO unbedingt vor`s Volk müssen!
Unterstüzen wir diese Bemühungen. Alles andere ist politische Bevormundung.
Wie weiter mit den neuen internationalen Gesundheitsvorschriften?
Nachdem der WHO-Pandemievertrag 2023 in Genf abgelehnt wurde, jedoch die Aenderung der internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die in etwa dasselbe enthalten wie der Pandemievertrag, von der WHO angenommen wurde, stellt sich die Frage, wie es mit diesen IGV weitergeht.
Dazu schreibt "Zukunft CH":
"Mit der nun am 19. September 2024 erfolgten Notifikation der IGV-Änderungen durch die WHO besteht Gewissheit: Die Frist für die Widerspruchserklärung läuft bis zum 19. Juli 2025. Lehnt der Bundesrat die IGV-Änderungen nicht innerhalb der besagten Frist gegenüber der WHO ab, würden diese automatisch am 19. September 2025 in Kraft treten und für die Schweiz verbindlich werden.
Die Zeit drängt
Es liegt nun am Bundesrat, dieses Widerspruchsrecht fristgerecht auszuüben. Zu Recht schreibt ABF Schweiz hierzu: „Nur so ist gewährleistet, dass das Parlament die geänderten IGV überprüfen und genehmigen oder ablehnen kann. Und nur so ist gewährleistet, dass im Falle einer Genehmigung durch das Parlament das Referendum ergriffen werden und das Volk darüber abstimmen kann. Es ist ausgeschlossen, dass dieser Prozess bis am 19. September 2025 durchführbar ist. Würde der Bundesrat das Opting-Out nicht erklären, würde er das Volk seiner grundlegenden Rechte gemäss Bundesverfassung berauben!“
Wie geht es weiter?
Momentan überprüft das BAG die IGV-Änderungen, um die Auswirkungen für Bund und Kantone zu analysieren. Danach wird der Bundesrat bestimmen, ob, und wenn ja, welche Änderungen dem Parlament unterbreitet werden müssen. Hierzu ist geplant, dass der Bundesrat im Herbst Stellung dazu nimmt.
Die mündlichen Debatten im National- und Ständerat haben gezeigt, dass die IGV-Änderungen und der Pandemievertrag zusammenhängen und damit im politischen Prozess gleichbehandelt werden sollen. Dies ist auch das Fazit des Rechtsgutachtens von Frau Professor Dr. Isabelle Häner. Für beide völkerrechtlichen Verträge soll das gleiche innerstaatliche Genehmigungsverfahren zur Anwendung gelangen. Dies bedeutet, dass nicht nur der Pandemievertrag, sondern auch die geänderten IGV dem Parlament vorzulegen sind.
An diesem rechtlichen Beurteilungsmassstab muss der Bundesrat seine bevorstehenden Entscheidungen zu den WHO-Verträgen messen lassen. Hierfür trägt er die politische Verantwortung. Denn diese Verträge dürfen nicht die Souveränität, Demokratie und Freiheitsrechte der Schweiz verletzen.
Lesen Sie hier die zweiseitige Stellungnahme von Zukunft CH: Stellungnahme zur Motion 22.3546 „Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung“ Kündigung EMRK: Zukunft CH Stellungnahme Motion Glarner 22.3546 SR (1)
11.10.2024
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